Sorgfaltspflichten beim Silvesterfeuerwerk
8. Dezember 2010 |
Aktuelles
An die Voraussicht und Sorgfalt derjenigen Personen, die ein Feuerwerk veranstalten bzw. entzünden, sind grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können. Allerdings haftet derjenige, der die Feuerwerksrakete gezündet hat, für den eingetretenen Schaden mangels Verschulden [...]