Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz
10. Januar 2012 |
Aktuelles
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 NDiszG ist eine Beamtin oder ein Beamter, die oder der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Göttingen beim illegalen Besitz eines Butterflymesser, eines Schlagrings und von vier Wurfsternen [...]