Sofortvollzug beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
25. Februar 2010 |
Aktuelles
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse haben gemäß § 45 Abs. 5 WaffG keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erlaubnis wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 zurückgenommen oder widerrufen wird. Dieser gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage in den in [...]