Gebühr für Waffenkontrolle
22. November 2011 |
Aktuelles
Eine Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrollen auf Landesebene ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit der Regelung des § 50 Abs. 2 WaffG zu vereinbaren. Durch § 50 Abs. 1 WaffG wird den Landesgesetzgebern eine entsprechende Regelungsbefugnis eröffnet. Gemeinden sind als untere Verwaltungsbehörde nach § 15 Abs. 2 LVG bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben berechtigt, als [...]




