Schüsse im Wildgatter
20. September 2011 |
Aktuelles
Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte erfolgt von der zuständigen Behörde dann, wenn deren Inhaber gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen hat und mithin die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Im hier vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ist dem Antragsteller, Inhaber einer Waffenbesitzkarte, wegen fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung die auf sein Wildgatter beschränkte Schießerlaubnis [...]
