Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheininhabern
8. Juni 2010 |
Aktuelles
Die waffenrechtliche Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit ist grundsätzlich auch bei Jagdscheininhabern erforderlich. Sie kann im Abstand von weniger als drei Jahren erfolgen, wenn dann ein Überprüfungskonzept der Waffenbehörde zugrunde liegt. Die Gebühr für die Verlängerung eines Jagdscheins ist nicht auf die Gebühr für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anrechenbar. Die Rechtsgrundlage für die Gebühr ist § 4 Abs. [...]