Wer seine Waffe einem Minderjährigen überlässt, riskiert, dass seine Waffenbesitzkarte eingezogen wird. Dies zeigt jetzt wieder plastisch ein Fall, über den das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheiden musste:
In dem Verfahren klagte ein 60 Jahre alter Landwirt gegen ein vom Landkreis Goslar …
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