Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach denVorgaben dieser Richtlinie muss das nationale Register allen zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten eröffnen. Der deutsche Gesetzgeber hat
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