Das Böllerschießen hat eine lange Tradition und eines seiner ersten urkundlichen Erwähnungen ist bereits ein Verbot. So stammt eines der ersten Zeugnisse über die Böller-Aktivitäten unserer Vorfahren aus der Markgrafschaft Ansbach, in der wegen seiner Gefährlichkeit durch einen markgräflichen Erlass vom 16. Juli 1696 bei Strafandrohung verboten wurde, „dass bei
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