Schießen mit Jugendlichen

Das Waffenrecht hält für die Jugendarbeit einige Sondervorschriften bereit. Diese betreffen insbesondere die Altersgrenzen als auch Anforderungen an die das Schießen mit Jugendlichen leitenden Aufsichtspersonen. Diese Regelungen für das Schießen mit Jugendlichen finden sich sowohl im Waffengesetz wie auch in …

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Munitionstransport

Seit dem Jahr 2003 waren beim Transport von Munition schon bei geringen Mengen die Vorschriften des Gefahrgutrechts einzuhalten. So durften ohne besondere Vorkehrungen nur noch maximal 5 kg Munition bzw. 1 kg Pulver transportiert werden. Wir haben hierüber im Schützenbruder …

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Schießen mit Jugendlichen

Neben vielen anderen Neuerungen trifft das neue Waffenrecht auch die Jugendarbeit. Altersgrenzen im Schießsport gab es zwar auch schon vorher, aber nun ist einiges strenger und formalisierter. So enthalten sowohl das Waffengesetz wie auch die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung nun Regelungen für …

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Paragraphen-Böllern

Das Böllerschießen hat eine lange Tradition und eines seiner ersten urkundlichen Erwähnungen ist bereits ein Verbot. So stammt eines der ersten Zeugnisse über die Böller-Aktivitäten unserer Vorfahren aus der Markgrafschaft Ansbach, in der wegen seiner Gefährlichkeit durch einen markgräflichen Erlass …

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Schießaufsicht bei Jugendlichen

Ab dem 1. April muss bei Schießen mit Kindern und Jugendlichen die Standaufsicht von zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen besonders geeigneten Aufsichtspersonen geleitet werden. Die Duchführungsverordnung zum WaffG, in der die Kriterien für diese besondere Eignung festgelegt werden, …

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Das neue Waffenrecht

Nun ist es also amtlich: Das neue, nach „Erfurt“ nochmals verschärfte Waffenrecht ist im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2003 in Kraft. Damit müssen wir uns auf einige Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen sollen hier kurz vorgestellt werden.…

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