Seit dem Jahr 2003 waren beim Transport von Munition schon bei geringen Mengen die Vorschriften des Gefahrgutrechts einzuhalten. So durften ohne besondere Vorkehrungen nur noch maximal 5 kg Munition bzw. 1 kg Pulver transportiert werden. Wir haben hierüber im Schützenbruder berichtet. Diese Vorschriften sind für den Transport durch Endverbraucher, insbesondere
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