Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Vom Europäischen Parlament ist am Dienstag, 14.03.2017, beschlossen worden, die EU-Feuerwaffenrichtlinie zu überarbeiten.

Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Zur Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat bereits im Dezember 2016 verständigen können. Auslöser der Überarbeitung sind die Terroranschläge von Paris gewesen. Bereits im Novemebr 2015 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Reform erarbeitet, die sehr umstritten waren und z.T. nicht übernommen worden sind. Besonders das Verbot der gefährlichsten halbautomatischen Waffen, das auch die halbautomatischen Waffen des Typs AK47 und AR 15 einschloss, und die Begrenzung der Magazinkapazität für halbautomatische Waffen auf 10 Schuss sind aus dem Reformpaket im Zuge der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat weggefallen.

Mit 491 Stimmen (bei 178 Gegenstimmen, 28 Enthaltungen) sind die Reformvorschläge, auf die man sich einigen konnte, nun vom EU-Parlament verabschiedet worden. Mit diesen vereinbarten Gesetzesänderungen sollen die bestehenden Gesetzeslücken geschlossen werden. Besonders strengere Kontrollen von unscharfen und unzureichend deaktivierten Waffen wie denen, die bei den Pariser Anschlägen verwendet wurden, sind in die Richtlinie aufgenommen worden. Es sollen z.B. Schreckschusspistolen strenger kontrolliert werden, die mühelos so umgebaut werden können, dass sie mit scharfer Munition schießen. (Diese Waffen wurden in Paris bei den Terroranschlägen verwendet.) Dazu gehört ein Verbot automatischer Feuerwaffen, die in halbautomatische Waffen umgebaut wurden. Außerdem findet eine Verschärfung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Schusswaffen statt. Es sollen keine Waffen in falsche Hände gelangen. Ist ein EU-Bürger bereits im Besitz einer solchen Waffe (legal), ist das weiterhin möglich, wenn die Vorschriften in diesem Staat das gestatten.

Wer Interesse am Schießen hat, aber vor dieser Bürokratie zurückschreckt, muss nicht komplett auf das Schießen verzichten: Es gibt einige legale Möglichkeiten, selbst mit einer Waffe zu schießen, ohne das man eine besitzt: Schießsportvereine bieten dazu Gelegenheiten.

Zum Ausprobieren verschiedener Schusswaffen gibt es aber auch Schnupperveranstaltungen. So kann sich jeder Erwachsene auf der Seite von http://www.shotevent.net/ zu diversen, teils themengebundenen Schießevents anmelden. Der Teilnehmer kann mit verschiedenen Waffen wie Kurz- und Langwaffen mit unterschiedlichem Kaliber schießen. Oder man hatte schon immer Interesse an Tontaubenschießen. Dort kann man den Wunsch in die Tat umsetzen. Das Tontaubenschießen bei Shotevent ist auch als Erlebnisgeschenk vorstellbar. Nicht das Übungsschießen mit bestimmten Waffen steht im Vordergrund, sondern das Erlebnis.