Sicherstellung von 126 Waffen

Die Beschlagnahme vo Waffen ist dann gerechtfertigt, wenn angenommen wird, dass der Betroffene die Waffen missbräuchlich verwenden könnte.

Sicherstellung von 126 Waffen

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag eines Waffenbesitzers zurückgewiesen. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes waren im Juli bei dem Waffensammler 126 Waffen sichergestellt worden. Nach der Beschlagnahme der Waffen hatte die zuständige Behörde auf der Grundlage des Waffengesetzes die Sicherstellung von Waffen und Munition mit Verfügung vom 23. Juli 2015 angeordnet. Dagegen hat sich der Betroffene mit seinem Eilantrag gewehrt.

Dem hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes aber nicht entsprochen. Nach dessen Auffassung ist die Anordnung voraussichtlich zu Recht ergangen, da nach den bisherigen Umständen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Betroffene die Waffen missbräuchlich verwenden könnte. Eine abschließende Klärung bleibt einem eventuellen Klageverfahren vorbehalten.

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 10. August 2015 – 1 L 947/15