Schießerlaubnis zum Erlegen von Damwild in einem Gehege

Für das Erlegen von Tieren in einem Gehege, das sich in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung befindet, besteht kein Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Schießerlaubnis. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der sein Damwild mit einer Schusswaffe töten wollte und dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis begehrte. Der

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Schüsse im Wildgatter

Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte erfolgt von der zuständigen Behörde dann, wenn deren Inhaber gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen hat und mithin die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Im hier vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ist dem Antragsteller, Inhaber einer Waffenbesitzkarte, wegen fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung die

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