Für das Erlegen von Tieren in einem Gehege, das sich in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung befindet, besteht kein Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Schießerlaubnis. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der sein Damwild mit einer Schusswaffe töten wollte und dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis begehrte. Der
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