Eine Waffe als Erbe

Stirbt ein Mensch, haben die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust zu verarbeiten. Es sind eine ganze Anzahl von Formalitäten zu erledigen. Besonders die Erben wissen nicht immer, welche Pflichten und Aufgaben mit dem Erbe verbunden sind. Ist der Verstorbene z.B. …

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Die Pistole unter der Matratze

Wird eine geladene Pistole unter der Bettmatratze aufbewahrt, rechtfertigt dies nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz den Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Fehlens der für eine Waffenbesitzkarte erforderlichen Zuverlässigkeit.

So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Waffenbesitzers, …

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Die geladene Pistole unter der Matratze

Verstößt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mit seinem Verhalten gegen die im Waffengesetz normierten Aufbewahrungsbestimmungen, ist er damit waffenrechtlich unzuverlässig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall den Widerruf einer Waffenbesitzkarte als rechtmäßig angesehen. Bei einer …

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Gebühren für Waffenkontrolle

Die Erhebung von Gebühren für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung der Waffen ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtmäßig.

Im hier vom Verwaltungsgericht Stuttgart entschiedenen Fall besitzt der Kläger, der seit 2009 auch Jagdscheininhaber ist, 7 Lang- und 4 …

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Gebühr für Waffenkontrolle

Eine Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrollen auf Landesebene ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit der Regelung des § 50 Abs. 2 WaffG zu vereinbaren. Durch § 50 Abs. 1 WaffG wird den Landesgesetzgebern eine entsprechende Regelungsbefugnis eröffnet.

Gemeinden sind als …

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Waffen in Kinderhand

Wer seine Waffe einem Minderjährigen überlässt, riskiert, dass seine Waffenbesitzkarte eingezogen wird. Dies zeigt jetzt wieder plastisch ein Fall, über den das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheiden musste:

In dem Verfahren klagte ein 60 Jahre alter Landwirt gegen ein vom Landkreis Goslar …

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Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Die waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit besitzen unter anderem Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, § 5 Abs. 1 Nr. 2 b …

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Verdachtsunabhängige Waffenkontrollen

Aufgrund der am 25.07.2009 in Kraft getretenen Änderung des Waffengesetzes sind die Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen der Verwahrung von Waffen und Munition in Privathäusern durchzuführen. Der Niedersächsische Innenminister hat nun eine erste …

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Revolver unterm Kopfkissen

Einem Waffenbesitzer, der nachts eine geladene Schusswaffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt, ist die Waffenbesitzkarte zu entziehen.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Braunschweig entschiedenen Fall war der 56 Jahre alte Kläger, der mit seiner Ehefrau im Harz ein Reihenhaus bewohnt, im …

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Das neue Waffenrecht

Nun ist es also amtlich: Das neue, nach „Erfurt“ nochmals verschärfte Waffenrecht ist im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2003 in Kraft. Damit müssen wir uns auf einige Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen sollen hier kurz vorgestellt werden.…

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