Demonstration mit Anscheinswaffen
1. April 2011 |
Aktuelles
Polizeiliche Maßnahmen gegen das Führen sog. Anscheinswaffen bei einer Protestaktion sind rechtswidrig. So entschied jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass polizeiliche Maßnahmen rechtswidrig waren, mit denen zwei am 1. Oktober 2009 in Bundeswehr-Kampfanzügen mit Gefechtshelmen und Sturmgewehrattrappen als „Wachposten“ vor dem Haupteingang der Commerzbank in Frankfurt am Main aufgestellten Aktivisten das Führen sog. Anscheinswaffen wegen Verstoßes [...]