Reichsbürger ohne Waffen

Zugehörigkeit zu „Reichsbürgerbewegung“ rechtfertigt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gießen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse.

So hat das Verwaltungsgericht Gießen jetzt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf bestätigt, mit dem die Behörde …

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Eine Waffe als Erbe

Stirbt ein Mensch, haben die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust zu verarbeiten. Es sind eine ganze Anzahl von Formalitäten zu erledigen. Besonders die Erben wissen nicht immer, welche Pflichten und Aufgaben mit dem Erbe verbunden sind. Ist der Verstorbene z.B. …

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Die 142. Waffe in der Gelben WBK

Mit dem Befürfnis für die Eintragung weiterer (hier: der 141ten und 142ten) Waffe in die Gelbe WBK hatte sich aktuell das Verwaltungsgericht Hamburg zu befassen – und billigte die Versagung der Eintragung der Repetierbüchse Kaliber .303 British Enfield No. 4 …

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Die Pistole unter der Matratze

Wird eine geladene Pistole unter der Bettmatratze aufbewahrt, rechtfertigt dies nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz den Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Fehlens der für eine Waffenbesitzkarte erforderlichen Zuverlässigkeit.

So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Waffenbesitzers, …

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Die geladene Pistole unter der Matratze

Verstößt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mit seinem Verhalten gegen die im Waffengesetz normierten Aufbewahrungsbestimmungen, ist er damit waffenrechtlich unzuverlässig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall den Widerruf einer Waffenbesitzkarte als rechtmäßig angesehen. Bei einer …

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Gebühr für WBK-Kontrolle

Die Waffenbehörde prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Diese Überprüfung ist im Waffengesetz vorgesehen. Einige Waffenbehörden versuchten nun, die betroffenen Inhaber einer Waffenbesitzkarte hierfür zur Kasse zu bitten. Dem ist …

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Das neue Waffenrecht

Nun ist es also amtlich: Das neue, nach „Erfurt“ nochmals verschärfte Waffenrecht ist im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2003 in Kraft. Damit müssen wir uns auf einige Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen sollen hier kurz vorgestellt werden.…

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