Anscheinswaffen auf der Protestaktion
18. April 2011 |
Aktuelles
Das Mitführen einer Anscheinswaffe bei einer Demonstration kann nicht in jedem Fall untersagt werden. So hat jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof polizeiliche Maßnahmen als rechtswidrig beurteilt, mit denen zwei am 1. Oktober 2009 in Bundeswehr-Kampfanzügen mit Gefechtshelmen und Sturmgewehrattrappen als „Wachposten“ vor dem Haupteingang der Commerzbank in Frankfurt am Main aufgestellten Aktivisten das Führen sog. Anscheinswaffen [...]