Kein Schießen mit rechter Gesinnung

In der Regel besitzen Personen die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Das ist bei einem Funktionsträger der NPD der Fall. So hat das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in dem hier vorliegenden Fall

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Das Schießen auf Menschen beim Paintball

Der in einem Paintball-Verein zweifelsfrei vorhandene Gesichtspunkt der Ausübung und Steigerung körperlicher Aktivitäten und des Wettkampfes wird in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielsverlaufs massiv überlagert. In einem Schützenverein kommen zwar echte Waffen zum Einsatz, aber es wird nicht – wie

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Die 142. Waffe in der Gelben WBK

Mit dem Befürfnis für die Eintragung weiterer (hier: der 141ten und 142ten) Waffe in die Gelbe WBK hatte sich aktuell das Verwaltungsgericht Hamburg zu befassen – und billigte die Versagung der Eintragung der Repetierbüchse Kaliber .303 British Enfield No. 4 und der Repetierbüchse Kaliber 8x57IS Mauser K98 in die Waffenbesitzkarte

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Unzuverlässig wegen Diebstahls geringwertiger Sachen

Der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund einer Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auch bei einem (wiederholten) Diebstahl geringwertiger Sachen gerechtfertigt. Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt

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Das Sportschießen mit der Armbrust

Der Schießsport hat in der Öffentlichkeit durch negative Schlagzeilen in Verbindung mit Waffen in den zurückliegenden Jahren an Attraktivität verloren. Allerhöchstens keimt im Winter bei Sportereignissen des Biathlon so Etwas wie allgemeine Begeisterung auf. Doch wer aktiv am Schießsport teilnehmen möchte, hat einige Hürden zu überwinden. Mit der Einführung des

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Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Funktionsträgern von Rockerclubs

Die herausgehobene Stellung als Funktionsträger eines Rockerclubs sowie die Nähe zur Organisierten Kriminalität rechtfertigen die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Der Nachweis eines bestimmten Fehlverhaltens ist nicht nötig. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den hier vorliegenden Fällen die Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Mitgliedern einer „Outlaw Motorcycle Gang“

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Die Pistole unter der Matratze

Wird eine geladene Pistole unter der Bettmatratze aufbewahrt, rechtfertigt dies nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz den Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Fehlens der für eine Waffenbesitzkarte erforderlichen Zuverlässigkeit. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Waffenbesitzers, der sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten gewehrt hatte. Bei

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Der Preis einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle

Der in einer Verwaltungsgebührensatzung enthaltene Gebührenrahmen für eine verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle ist im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 EUR rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Waffenbesitzers stattgegeben, der sich gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart für eine

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Die Genehmigung eines Schießsportzentrums

Grundsätzlich sind Schießstände baurechtlich im Außenbereich bevorzugt zulässig. Die Erteilung einer Betriebsgenehmigung einer solchen Schießanlage ist nicht zu beanstanden, wenn die vorgeschriebene zumutbare Lärmobergrenze nicht überschritten wird. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage von Bürgern aus Nohn sowie der benachbarten Schneidmühle gegen die Genehmigung eines „Internationalen

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Die geladene Pistole unter der Matratze

Verstößt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mit seinem Verhalten gegen die im Waffengesetz normierten Aufbewahrungsbestimmungen, ist er damit waffenrechtlich unzuverlässig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall den Widerruf einer Waffenbesitzkarte als rechtmäßig angesehen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle waren beim betreffenden Waffenbesitzkarteninhaber zwei geladene Pistolen in einem

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Das Verbot des Waffenbesitzes und des Waffenerwerbs

Unter den in § 41 Abs. 2 WaffG bezeichneten Voraussetzungen ist auch dann die Verhängung eines Besitzverbots möglich, wenn der Verbotsadressat erlaubnispflichtige Waffen bzw. Munition nicht in Besitz hat und nicht die tatsächliche Gewalt über sie ausübt. Es darf auch der künftige Besitz verboten werden. Ein waffenrechtliches Verbot nach §

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Die Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

Der Handel mit und die Vermittlung von Schusswaffen und Munition als Nebentätigkeit kann einem Beamten verweigert werden. So hat das Verwaltungsgericht Minden in dem hier vorliegenden Fall eines Justizvollzugsbeamten entschieden, der auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für das Gewerbe „Waffenhandel“ gegen das Land NRW geklagt hat. Das vom Kläger zum Gegenstand

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Schießerlaubnis zum Erlegen von Damwild in einem Gehege

Für das Erlegen von Tieren in einem Gehege, das sich in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung befindet, besteht kein Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Schießerlaubnis. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der sein Damwild mit einer Schusswaffe töten wollte und dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis begehrte. Der

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Die Jagd auf Privatgrundstücken

Ein Grundeigentümer, der geltend macht, durch das derzeit noch geltende staatliche Recht europarechtswidrig zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet zu werden, hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz. In dem jetzt

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Das Waffengesetz ist scharf genug – sagt Karlsruhe

In Karlsruhe blieben jetzt drei Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz ohne Erfolg. Antragsteller in diesen Verfahren waren allerdings nicht Waffenbesitzer, denen die Regelungen zu streng waren, sondern „normale“ Bürger, die sich schärfere Regelungen wünschten: Das Bundesverfassungsgericht hat die drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher

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Gebührenpflicht für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit

Waffenbesitzer haben eine Gebühr für die in regelmäßigen Abständen vorgeschriebene Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zu zahlen. Dies gilt nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbst dann, wenn die letzte derartige Überprüfung erst etwa zwei Jahre zurückliegt und inzwischen ein Jahresjagdschein erteilt wurde. Aufgrund der Waffengesetznovelle aus dem

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